Anträge und Anfragen in der Bürgerschaft

Schriftliche Kleine Anfragen

Schriftliche Kleine Anfragen (SKA’s) richten die Abgeordneten (Fachsprecher*innen) an denSenat. Dieser hat acht Tage Zeit für eine schriftliche Antwort, die anschließend als Drucksache veröffentlicht wird. Diese Anfragen werden nicht auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt – dennoch sind sie ein wichtiges Instrument, um auf Missstände aufmerksam zu machen oder um an Informationen zu gelangen, aus denen weitere Forderungen entwickelt werden können.

Große Anfragen

Eine Große Anfrage (GA) ist ein umfangreicher Fragenkatalog zu komplexen Themen, der von der gesamten Fraktion gestellt wird. Sie soll umfassende Informationen vom Senat einholen und wird anschließend im Plenum debattiert. Auch hier gibt die Reihenfolge der Namen an, wer fachlich verantwortlich ist, wobei die oder der Erstunterzeichnende die Federführung übernimmt. Für GA’s hat die Senatskanzlei vier Wochen zeit zur Beantwortung, da meistens weitreichende Abfragen in Behörden etc. für die Beantwortung nötig sind.

Anträge

Ein Antrag ist ein parlamentarischer Vorstoß, der von der gesamten Fraktion eingereicht wird und darauf abzielt, dass die Bürgerschaft einen politischen Beschluss fasst. Die Reihenfolge der unterzeichnenden Abgeordneten zeigt an, wer fachlich federführend ist – der oder die Erstunterzeichnende ist in der Regel der bzw die zuständige Fachsprecher*in.